Leitfaden für Verkäufer

Bereiten Sie sich auf jeden Schritt des Verkaufsprozesses vor

Der Verkauf einer Immobilie in Spanien ist im Allgemeinen unkompliziert. Viele Hausbesitzer sind sich jedoch nicht vollständig über die erforderlichen Schritte und die damit verbundenen Kosten im Klaren. NeuWohnungen Calahonda wird Sie durch den gesamten Prozess begleiten, um sicherzustellen, dass Ihre Transaktion so reibungslos und stressfrei wie möglich verläuft.

Wir arbeiten eng mit einem breiten Netzwerk professioneller Immobilienmakler an der Costa del Sol zusammen, so dass Ihre Immobilie maximale Sichtbarkeit und die beste Chance, schnell den richtigen Käufer zu finden.

Schritt 1: Auswahl des richtigen Agenten

Der erste Schritt beim Verkauf Ihres Hauses besteht darin, einen Makler zu finden, der Ihre Interessen wirklich vertritt. Die erfahrenes Team bei NewHome Calahonda bietet freundliche, professionelle Beratung und umfassende Unterstützung während des gesamten Verkaufs.

Wenn Sie den Verkauf Ihrer Immobilie erwägen, kontaktieren Sie uns noch heute für ein KOSTENLOSE BEWERTUNG!

Ihr Rechtsanwalt

Wir dringend empfehlen dass jeder Verkäufer einen lokalen Anwalt beauftragt - idealerweise einen, der sich auf Eigentumsübertragung.

Sobald der Verkauf vereinbart wurde, benötigt Ihr Anwalt die folgenden Dokumente, um effizient vorgehen zu können:

  • Original Escritura Pública (Öffentliche Urkunden)
  • Kopien Ihrer letzten IBI/BASURA Einnahmen (Gemeindesteuer und Müllabfuhr)
  • Kopien Ihrer letzten Rechnungen von Versorgungsunternehmen (Wasser, Gas, Strom)
  • Kopie Ihres Gemeinschaftsstatut, einschließlich Name und Anschrift des Gemeinschaftsverwalters
  • Kopie Ihrer letzten Quittung über die Gemeinschaftsgebühr
  • Inventarliste der in den Verkauf einbezogenen Möbel

Steuern und Einbehalte

Wenn Sie ein Gebietsfremde Spaniens, sind Sie verpflichtet 3% des angegebenen Verkaufspreises einbehalten und bezahlen zum Zeitpunkt der Fertigstellung an die spanischen Steuerbehörden zu zahlen. Dies dient als Vorauszahlung auf etwaige Kapitalertragssteuer (CGT) oder andere Steuern, die Sie möglicherweise schulden.

Wenn Ihre endgültige CGT-Verbindlichkeit beträgt weniger als der 3% behalten, können Sie einen Antrag auf eine Erstattung des Differenzbetrags innerhalb von vier Monaten nach Fertigstellung. Erstattungen werden in der Regel innerhalb von sechs Monaten bearbeitet, können aber auch länger dauern - insbesondere wenn der Verkaufspreis unter dem steuerpflichtigen Wert der Immobilie liegt.

Bitte beachten: Es ist unwahrscheinlich, dass Erstattungen bewilligt werden, wenn Sie nicht auf dem Laufenden sind, was Ihre jährliche Vermögens- und Einkommensteuer Verpflichtungen in Spanien.

Wenn Ihre tatsächliche Kapitalertragssteuerschuld beträgt höher als die einbehaltenen 3%, müssen Sie einreichen Steuerformular 212 und zahlen die Differenz innerhalb von vier Monaten nach dem Verkauf.

Unsere Partner bei Greenfields können Sie sowohl bei Erstattungsanträgen als auch bei Steuernachzahlungen gegen eine Gebühr von 300 € + MwSt. (derzeit 16%, ab 1. Juli 2010 18%) unterstützen.

Plusvalía-Steuer

Bitte lesen Sie den Abschnitt mit dem Titel “Kosten, Gebühren und Steuern” für weitere Einzelheiten. Diese Gemeindesteuer wird in der Regel vom Verkäufer gezahlt und beläuft sich in der Regel auf nur wenige hundert Euro.

Kapitalertragssteuer (CGT)

Sie sind zur Zahlung verpflichtet Kapitalertragssteuer über die Reingewinn aus dem Verkauf Ihrer spanischen Immobilie. Ihr Nettogewinn wird berechnet, indem Sie von Ihrem Verkaufspreis Folgendes abziehen:

  1. Die Verkaufskosten
  2. Die ursprünglicher Anschaffungspreis
  3. Jede An- und Verkaufskosten (Anwaltskosten, Notar, Makler, usw.)
  4. Die amtliche Inflationsanpassung

Für Nicht-Einwohner Spaniens, die EU-Bürger, ist der CGT-Satz ein flach 19%.

CGT-Befreiungen für in Spanien ansässige Personen

Wenn Sie ein wohnhaft in Spanien, können Sie sein ausgenommen von der Zahlung der Kapitalertragssteuer auf Ihren Nettogewinn, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Die verkaufte Immobilie ist Ihr Haupt- oder alleiniger Wohnsitz, und Sie haben darin gelebt seit mindestens drei Jahre vor dem Verkauf.
  • Sie reinvestieren den gesamten Verkaufspreis in eine andere Immobilie, die zu Ihrer Hauptwohnsitz, entweder innerhalb von zwei Jahren vor oder nach den Verkauf.
  • Die neue Immobilie muss Ihr Eigentum bleiben Hauptwohnsitz seit mindestens drei Jahren.
  • Einwohner im Alter von 65 Jahren oder älter die ihre Immobilie mindestens drei Jahre lang als Hauptwohnsitz besessen und bewohnt haben, sind ebenfalls ausgenommen von der Kapitalertragssteuer.

Brauchen Sie Hilfe oder sind Sie bereit zu verkaufen?

Wenn Sie Fragen zum Verkauf Ihrer Immobilie haben oder Ihr Haus zum Verkauf anbieten möchten, wenden Sie sich bitte an Kontaktieren Sie NewHome Calahonda noch heute - wir helfen Ihnen gerne bei jedem Schritt.

Kontakt mit uns

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