Beim Kauf einer Immobilie in Spanien gibt es in der Regel zwei Hauptszenarien:
Auch wenn sich das Verfahren von Fall zu Fall leicht unterscheidet - vor allem in Bezug auf die rechtliche Prüfung und die Dokumente -, bleibt die Gesamtstruktur ähnlich.
Der erste Schritt beim Kauf einer Immobilie in Spanien besteht darin, das Haus Ihrer Wahl mit einer Reservierungsanzahlung. Dadurch wird sichergestellt, dass die Immobilie vom Markt genommen und der vereinbarte Preis für einen bestimmten Zeitraum festgelegt wird, in der Regel bis zu 30 Tage.
Es ist wichtig, dass Sie während Ihres Besuchs in Spanien über Geldmittel verfügen, da die meisten Verkäufer die Immobilie nicht ohne eine Reservierungszahlung vom Markt nehmen werden. Andernfalls kann es passieren, dass Sie die ausgewählte Immobilie verlieren.
Die Anzahlungen für Reservierungen liegen in der Regel zwischen 3.000 € und 12.000 €.
Bei der Zahlung der Reservierungskaution ist eine Reservierungsvertrag sollte sowohl von Ihnen (oder Ihrem Vertreter) als auch vom Verkäufer unterzeichnet werden. In diesem Dokument werden die wichtigsten Bedingungen der Vereinbarung aufgeführt, darunter:
Bitte beachten Sie, dass die Die Reservierungsanzahlung wird in der Regel nicht zurückerstattet., Es sei denn, es werden besondere Bedingungen vereinbart (z. B. vorbehaltlich der Genehmigung der Finanzierung oder der Prüfung der Immobilie).
Sobald der Reservierungsvertrag unterschrieben ist, ist Ihr Spanischer Anwalt wird alle erforderlichen rechtlichen Prüfungen einleiten, um dies zu bestätigen:
Spanien betreibt ein Grundbuchsystem, die es Ihrem Anwalt ermöglicht, detaillierte Recherchen durchzuführen, damit Sie sich keine Sorgen machen müssen.
Nach diesen Prüfungen wird Ihr Anwalt den Vertrag aushandeln und vorbereiten. Privater Kaufvertrag, die alle Begriffe formalisiert.
In diesem Stadium werden Sie in der Regel zahlen:
Bei einem Kauf außerhalb des Bauprojekts wird Ihr Anwalt sicherstellen, dass der Bauträger beides anbietet:
Diese Bankgarantie stellt sicher, dass Ihr Geld zurückerstattet wird, wenn der Bauträger nicht fertig wird, in Konkurs geht oder den Bau erheblich verzögert.
Nachdem die Austausch von Verträgen, sind sowohl der Käufer als auch der Verkäufer rechtlich verpflichtet, den Kauf zum vereinbarten Preis zu tätigen. Keine der beiden Parteien kann vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne Vertragsstrafen zahlen zu müssen.
Die Fertigstellung erfolgt, wenn die Eigentumsurkunden (Escritura Pública) unterschrieben werden, bevor ein Spanischer Notar, und der Restbetrag des Kaufpreises wird bezahlt.
Die Aufgabe des Notars besteht darin, zu überprüfen, ob alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind, einschließlich der Zahlung von Steuern.
Sie haben nicht physisch anwesend sein müssen in Spanien, um den Kauf abzuschließen - Sie können die Bevollmächtigung oder eine mündliche Vollmacht an Ihren Vertreter.
Wenn Sie ein mündliches Mandat erteilen, müssen Sie später ratifizieren den Kauf vor einem Notar in Spanien oder in Ihrem Heimatland. Dieser Schritt ermöglicht die offizielle Registrierung Ihrer Unterschrift bei der Grundbuchamt.
Die Registrierung der Eigentumsurkunden dauert in der Regel etwa drei Monate sobald alle Unterlagen eingereicht wurden.
Nach der Fertigstellung wird Ihr Rechtsanwalt wird:
Lokale Steuern können bequem gezahlt werden durch Lastschrifteinzug von Ihrem spanischen Bankkonto.
Für Off-Plan-Immobilien, Bitte beachten Sie, dass die Versorgungseinrichtungen (Strom, Wasser usw.) nicht sofort angeschlossen werden können. Es kann dauern bis zu vier Wochen nach der Fertigstellung, damit alle Dienste aktiviert werden können. Ihr Anwalt kann veranlassen, dass alle Versorgungsleistungen auf Ihren Namen übertragen werden.
Die Übertragungssteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales, ITP) wird verwaltet von der Junta de Andalucía und wird im Allgemeinen auf der Grundlage des in den Eigentumsurkunden angegebenen Kaufpreises berechnet.
Jedoch unter Artikel 57.1 des Gesetzes 58/2003, hat die Junta die Befugnis neu bewerten den angegebenen Wert der Immobilie, um die zu zahlende Steuer anzupassen.
Sie können den Wert der Immobilie nach verschiedenen Methoden ermitteln, unter anderem:
Nach Angaben von Artikel 34 Absatz 1 Buchstabe k) desselben Gesetzes dürfen die Steuerpflichtigen erwarten, dass die niedrigste dieser Bewertungen angewandt werden.
In der Praxis verwendet die Junta jedoch häufig die Koeffizient des Katasterwerts, was in der Regel zu einer höherer Steuerbetrag. Käufer, die eine Steuerergänzungsrechnung haben das Recht auf Beschwerde und fordern Sie eine formale unabhängige Bewertung Die Kosten für diese Bewertung muss allerdings der Käufer tragen.
Wenn Sie den Kauf einer Immobilie in Spanien planen, kann Ihnen unser erfahrenes Team von NeuWohnungen Calahonda steht Ihnen bei jedem Schritt zur Seite - von der Reservierung bis zum Abschluss und darüber hinaus. Wenden Sie sich noch heute an uns, um sich professionell beraten zu lassen und Ihre Ruhe zu haben.